Information zu personenbezogenen Daten -
für Kunden und Pflegebedürftigen
RECHTSGRUNDLAGE: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden Datenschutz-Grundverordnung DSGVO)
BEGRIFFE, DIE FÜR SIE WICHTIG SIND
Datenverwalter –
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SHD Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Europe Spółka komandytowa mit Sitz in Strzelce Opolskie (Postleitzahl: 47-100) an der Straße ul. Henryka Pobożnego 1 , KRS (Handelsregisternummer) 0000602890, NIP (Steuernummer) 7561978296, REGON (Firmennummer) 363782760.
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SHD Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Sp. z o.o.) mit Sitz in Gliwice (Postleitzahl 44-100), ul. Dolnych Wałów 9, KRS (Handelsregisternummer) 0000832745, NIP (Steuernummer): 6312690555, REGON (Firmennummer) 385733483.
Dienstleistungsvertrag – Vertrag über Vermittlungsleistungen des Auftragsnehmers für den Aufraggeber, abgeschlossen mit dem Datenverwalter. Vermittelt wird der Erwerb von Betreuungs- und Haushaltsleistungen, die von qualifizierten Gewerbetreibenden erbracht werden.
Kunde – natürliche Person, die einen Dienstleistungsvertrag mit dem Datenverwalter abgeschlossen hat; manchmal können Sie der Kunde und Pflegebedürftiger sein, aber da zu einer solchen Situation nicht oft kommt, haben wir diese Begriffe getrennt.
Pflegebedürftiger – natürliche Person, die der Unterstützung und Hilfe im Alltag und bei der Führung des Haushalts bedarf, zugunsten der die im Vertrag festgesetzten Dienstleistungen durch den Datenverwalter erbracht werden.
WIE SIE MIT DEM DATENVERWALTER KONTAKTIEREN KÖNNEN?
Ab dem Abschluss des Dienstleistungsvertrages sowohl für Kunden als auch für Pflegebedürftigen ist der Datenverwalter SHD Sp. z o.o. Europe Sp. k. Haben Sie sich bei uns über unseren Verkaufspartner vor dem Abschluss des Vertrags mit uns gemeldet, war der Datenverwalter der Verkaufspartner. Sie können den Datenverwalter und auch den Datenschutzbeauftragten per E-mail (info@shd-europe.de) oder per Post kontaktieren:
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SHD Sp. z o.o. Europe Sp. k., ul.Henryka Pobożnego 1, 47-100 Strzelce Opolskie
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SHD Sp. z o.0., ul. Dolnych Wałów 9, 44-100 Gliwice
INFORMATION ZUR VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN MIT EINWILLIGUNG
In manchen Fällen verarbeiten wir personenbezogene Daten des Kunden oder des Pflegebedürftigen nach allgemein geltenden Vorschriften (eine diesbezügliche Information finden Sie unten). Für die Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten oder zu bestimmten Zwecken brauchen wir jedoch eine Einwilligung des Pflegebedürftigen oder des Kunden z.B. für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken. Unabhängig davon, wessen Einwilligung erforderlich ist, ist die Erteilung der Einwilligung freiwillig. In einem Fall, in dem eine Grundlage der Datenverarbeitung die Einwilligung ist, ist die Person, die sie erteilt hat und auf die sich diese Einwilligung bezieht (Kunde, Pflegebedürftiger oder Bevollmächtigter des Pflegebedürftigen, soweit die Vollmacht nicht zurückgezogen wurde) berechtigt, sie jederzeit ohne Einfluss auf die Übereinstimmung mit dem Verarbeitungsrecht zurückzuziehen, das auf Grundlage der Einwilligung vor ihrer Rücknahme festgelegt wurde.
Um die Einwilligung zurückzuziehen, kontaktieren Sie uns bitte an oben genannte Adressen (Sie können das sowohl schriftlich machen, indem Sie an die Adresse des Datenverwalters, oder per E-Mail an die Adresse des Datenschutzbeauftragten schreiben). Es wäre für uns eine Erleichterung, wenn Sie im Betreff Ihrer E-Mail „RÜCKNAHME DER EINWILLIGUNG“ schreiben.
Schreiben Sie in der Information über die Rücknahme der Einwilligung, ob Sie alle Einwilligungen zurückziehen, oder nur manche von ihnen. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor, und es ist uns nicht gelungen, mit Ihnen zu kontaktieren, nehmen wir an, dass Sie alle Einwilligungen zurückgezogen haben.
Wir brauchen eine Einwilligung des Pflegebedürftigen (vorausgesetzt, dass der Pflegebedürftige eine solche Einwilligung körperlich und rechtlich erteilen imstande ist) im Zusammenhang mit der Notwendigkeit, den Vertrag erfüllen zu müssen und sie bezieht sich auf die Verarbeitung der sensiblen Daten d.h. Daten über den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen.
Kann die Einwilligung durch den Kunden statt durch den Pflegebedürftigen erteilt werden?
Die obige Einwilligung kann vom Kunden als Bevollmächtigten des Pflegebedürftigen erteilt werden (soweit er über eine Vollmacht verfügt). Eine Erleichterung für den Kunden und Datenverwalter, und auch für den Pflegebedürftigen wäre es, wenn Sie von Ihrem Pflegebedürftigen eine Vollmacht zur Erteilung von Einwilligungen und zum Handeln im Namen des Pflegebedürftigen erhalten.
Wir kontaktieren Sie dann und Sie werden uns die Informationen in Ihrer Eigenschaft als Bevollmächtigter übermitteln. Hat der Pflegebedürftige keinen Bevollmächtigten bestellt, soll er die Einwilligung persönlich erteilen.
Was passiert, wenn der Pflegebedürftige nicht imstande ist, eine Einwilligung zu erteilen, oder eine Vollmacht dem Kunden zu erteilen?
Wenn der Pflegebedürftige aus rechtlichen oder körperlichen Gründen außerstande ist, eine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogener Daten zu erteilen, ist eine Erklärung des Kunden in diesem Bereich erforderlich, weil in einem solchen Fall die Daten über den Gesundheitsstand des Pflegebedürftigen in einem zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrags nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. c DSGVO erforderlichen Bereich, der besagt, dass die Daten über den Gesundheitszustand in einer Situation verarbeitet werden können, in der die betroffene Person (bei Dienstleistungen durch den Datenverwalter ist das der Pflegebedürftige) aus rechtlichen oder körperlichen Gründen außerstande ist, ihre Einwilligung zu geben, und das notwendig zum Schutz lebenswichtiger Interessen ist, verarbeitet werden.
RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
In Bezug auf den Abschluss des Dienstleistungsvertrags verarbeitet der Datenverwalter folgende personenbezogene Daten:
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Vorname, Name, Kontaktdaten (E-Mail und Telefon), und auch Information über den Wohnsitz des Kunden. Diese Daten verarbeiten wir nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO, also zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrags, wenn der Kunde als Bevollmächtigter des Pflegebedürftigen auftritt.
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Vorname, Name, Kontaktdaten (E-Mail und Telefon) des Pflegebedürftigen (auch wenn er sich durch seinen Bevollmächtigten vertreten lässt), und auch Information über den Wohnsitz des Kunden. Diese Daten verarbeiten wir nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO, also zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrags.
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Die vorbezeichneten Daten des Kunden und des Pflegebedürftigen können auch dann verarbeitet werden, wenn dafür die berechtigten Interessen des Datenverwalters sprechen, insbesondere solche wie Gewährleistung der Sicherheit der Kunden oder Pflegebedürftiger, Geltendmachung von Ansprüchen d.h. im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO.
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Die oben genannten personenbezogenen Daten des Kunden und des Pflegebedürftigen können auch dann verarbeitet werden, wenn dies allgemein geltende Vorschriften erfordern (dem Datenverwalter obliegende Rechtspflicht) d.h. Art. 6 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO (z.B. Steuervorschriften).
Außerdem verarbeiten wir die Daten über den Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen, die für die Erfüllung des Dienstleistungsvertrags erforderlich sind. Das sind die Daten über die Krankheiten, den Gesundheitszustand, die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, den Umfang der erforderlichen Unterstützung, die dem Pflegebedürftigen geleistet werden muss. Diese Daten verarbeiten wir auf Grundlage:
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Der vom Pflegebedürftigen oder von seinem Bevollmächtigten (z.B. Kunden) erteilten Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn der Pflegebedürftige imstande ist, die Einwilligung in die Verarbeitung dieser personenbezogener Daten zu geben oder eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
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Art. 9 Abs. 2 Buchst. c DSGVO, der besagt, dass die Daten über den Gesundheitszustand in einer Situation, in der die betroffene Person (der Pflegebedürftige) aus rechtlichen oder körperlichen Gründen außerstande ist, ihre Einwilligung zu geben, und das notwendig zum Schutz lebenswichtiger Interessen ist, verarbeitet werden können – wenn der Pflegebedürftige aus rechtlichen oder körperlichen Gründen eine entsprechende Einwilligung nicht geben oder eine Vollmacht nicht erteilen kann. In diesem Fall braucht der Datenverwalter eine Erklärung des Kunden in diesem Bereich.
AN WEN KÖNNEN WIR PERSONENBEZOGENE DATEN ÜBERLASSEN?
Personenbezogene Daten werden über die Überlassung anderen Unternehmern, insbesondere Verkaufspartnern, Subunternehmern und gewerbetreibenden Personen für Betreuungs- und Haushaltsleistungen weitergegeben, derer Tätigkeit eine Unterstützung bei der Erfüllung des Dienstleistungsvertrags durch den Datenverwalter beziehungsweise anderen Unternehmern ist, soweit dies eine Rechtsgrundlage hat z.B. zur Erfüllung des Dienstleistungsvertrags, oder Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Datenverwalter.
Im Fall solcher Überlassung werden die Daten auf Grundlage des getrennten Vertrags über die Überlassung personenbezogener Daten zwischen dem Datenverwalter und der Einheit, der die Daten überlassen werden, weitergegeben. Gleichzeitig teilen wir mit, dass der Inhalt dieser Daten minimiert, und in den Fällen, wo es möglich ist, anonymisiert wird.
Personenbezogene Daten werden auch an die in diesem Bereich bevollmächtigten Arbeitnehmer des Datenverwalters und die Auftragnehmer überlassen, die die Dienstleistungen zugunsten des Pflegebedürftigen in Kooperation mit den Subunternehmern erbringen.
Personenbezogene Daten werden nicht an das Drittland oder an internationale Organisationen ohne eine gesonderte Einwilligung weitergegeben.
WELCHE RECHTE HABEN SIE?
Sowohl der Kunde, als auch der Pflegebedürftige (auch wenn er sich durch seinen Bevollmächtigten vertreten lässt) hat Recht auf Zugang zum Inhalt seiner personenbezogenen Daten, auf ihre Berichtigung und auf Erhebung eines Widerspruchs, und in einem Fall, in dem eine Grundlage der Verarbeitung dieser Daten seine Einwilligung ist, auch das Recht, sie zu widerrufen.
In jedem Fall sowohl, wenn es um die auf Grundlage der DSGVO verarbeiteten Daten, als auch um die Einwilligungen geht, sind der Kunde und der Pflegebedürftige berechtigt, einen Einspruch bei der Aufsichtsbehörde zu erheben (zur Zeit ist das der Datenschutzbeauftragte), soweit sie feststellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften der DSGVO verletzt. Kontaktieren Sie bitte aber vorher den Datenverwalter, um alle Zweifel zu klären.
WIE LANGE VERARBEITEN WIR PERSONENBEZOGENE DATEN?
Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden personenbezogene Daten ausschließlich bis zum Zeitpunkt der Verjährung der Ansprüche oder länger, falls es dies allgemein geltende Rechtsvorschriften erfordern, verarbeitet. Ist eine Grundlage der Verarbeitung der Daten die Einwilligung, werden sie unverzüglich nach ihrer Rücknahme entfernt.
Ausführliche Informationen in Bezug auf personenbezogene Daten entnehmen Sie der Seite www.shd-europe.de
ANMERKUNG: Sind irgendwelche Informationen im vorliegenden Dokument für Sie nicht klar, stehen wir zur Verfügung
unter der Telefonnummer: 0231 - 9999 25 00 oder E-Mail-Adresse: info@shd-europe.de.